Aktuelles · Fachthema

Begasung

Ein wirksames Verfahren gegen Schädlinge in Waren, Gebäuden und Transportbehältern mit hohen Sicherheitsanforderungen.

Wofür begast wird

Begasungen kommen zum Einsatz, wenn Schädlinge mit anderen Verfahren nicht erreichbar sind: in Lagergut wie Getreide, Tabak oder Kakao, in Mühlen und Speichern, in Containern und Verpackungsholz für den internationalen Warenverkehr sowie bei Holzschädlingen in Kirchen, Museen und Kulturgut.

Rechtlicher Rahmen

Die eingesetzten Begasungsmittel sind hochgiftig. Begasungen unterliegen daher den besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung. Sie dürfen nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis oder Befähigung durchgeführt und müssen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Begaste Bereiche sind abzusperren, zu kennzeichnen und erst nach Freigabemessung wieder zugänglich.

Alternativen

Für viele Anwendungen gibt es Verfahren ohne giftige Gase, etwa die Behandlung mit Wärme, Kälte oder sauerstoffarmer Atmosphäre. Fachbetriebe beraten, welches Verfahren im Einzelfall geeignet ist.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Technischen Regeln.