Aktuelles · Fachthema
Wespen und Hornissen: erst beraten, dann handeln
Wespen und Hornissen erfüllen wichtige Aufgaben in der Natur. Nicht jedes Nest muss entfernt werden.
Rechtlicher Schutz
Alle wild lebenden Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Wespen dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet und ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund zerstört werden. Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt. Eingriffe in ihre Nester sind in der Regel nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wann eine Maßnahme gerechtfertigt sein kann
- Das Nest befindet sich in unmittelbarer Nähe von Kindern, Allergikern oder pflegebedürftigen Menschen.
- Das Nest liegt an stark genutzten Ein- und Ausgängen, Fenstern oder Spielbereichen.
- In Lebensmittelbetrieben oder Einrichtungen mit besonderen Hygieneanforderungen.
Unser Ansatz
Mitgliedsbetriebe des LRS.NRW beraten zuerst. Häufig genügen einfache Maßnahmen wie Insektenschutzgitter oder ein umsichtiger Umgang bis zum Herbst, wenn das Volk von selbst abstirbt. Wo möglich, wird ein Nest umgesiedelt statt abgetötet.
Asiatische Hornisse
Die eingewanderte Asiatische Hornisse ist nicht geschützt, sondern als invasive Art zu melden. Mehr dazu im Beitrag Asiatische Hornisse: Nester melden, nicht selbst entfernen.
Tipps für den Alltag
- Nicht nach den Tieren schlagen und nicht in die Flugbahn am Nest treten.
- Süße Getränke abdecken und mit Strohhalm trinken.
- Nester nicht selbst entfernen oder verschließen.
